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   BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74   

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https://dejure.org/1975,6351
BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74 (https://dejure.org/1975,6351)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1975 - 12 RJ 200/74 (https://dejure.org/1975,6351)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1975 - 12 RJ 200/74 (https://dejure.org/1975,6351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Beitragserstattungsanspruch - Arbeiterrentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Freiwillige Weiterversicherung - Auslegung von Abkommen

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 284
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 7/91

    Sozialversicherungsabkommen - Ausländische Versicherungszeiten - Verschiedene

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung bei zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen engere Auslegungskriterien zugrunde gelegt als bei innerstaatlichen Gesetzen (vgl. z.B. BSGE 36, 125, 126; 39, 284, 287; BSG SozR 6580 Art. 5 Nr. 1 S. 3; BSGE 55, 131, 134).

    Dem Vertragstext eines Sozialversicherungsabkommens kommt im allgemeinen bei der Auslegung eine größere Bedeutung zu, als sonst dem Gesetzeswortlaut (vgl. BSGE 36, 125, 126; 39, 284, 287; BSG SozR 2200 § 1233 Nr. 7 S. 4; BSGE 55, 131, 134; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 11 S. 26).

  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Der Wortlaut, dem bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge im allgemeinen eine größere Bedeutung beizumessen ist als bei der Auslegung innerstaatlicher Gesetze (BSGE 36, 125, 126 [BSG 16.08.1973 - 4 RJ 115/72] = SozR Nr. 16 zu § 1303 RVO; BSGE 39, 284, 287 [BSG 30.04.1975 - 12 RJ 200/74] = SozR 2200 § 1303 Nr. 3; BSGE 55, 131, 134 [BSG 19.05.1983 - 1 RA 51/82] = SozR 6555 Art. 26 Nr. 1; Gobbers, Gestaltungsgrundsätze des zwischenstaatlichen und überstaatlichen Sozialversicherungsrechts, 1980, S 10 mwN), läßt die vom Kläger behauptete Bindung an die in Jugoslawien getroffenen Feststellungen nicht erkennen.
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Dies schließt eine Übertragung der Rechtsgrundsätze eines Vertragspartners auf die Auslegung der Rechtsvorschriften des anderen Vertragspartners grundsätzlich ebenso aus wie Rückgriffe auf andere Abkommen zum Zwecke der Vertragsauslegung (vgl BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 52/15

    Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach

    Dies schließt eine Übertragung der Rechtsgrundsätze eines Vertragspartners auf die Auslegung der Rechtsvorschriften des anderen Vertragspartners grundsätzlich ebenso aus wie Rückgriffe auf andere Abkommen zum Zwecke der Vertragsauslegung (vgl BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2019 - L 9 KR 184/15

    Bindungswirkung von Entsendebescheinigungen D/PL 101; Entfallen nach

    Dies schließt eine Übertragung der Rechtsgrundsätze eines Vertragspartners auf die Auslegung der Rechtsvorschriften des anderen Vertragspartners grundsätzlich ebenso aus wie Rückgriffe auf andere Abkommen zum Zwecke der Vertragsauslegung (vgl BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 3).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Aus diesem Grunde entspricht es herrschender Auffassung, daß vergleichende Betrachtungen zwischen unterschiedlichen Formulierungen in verschiedenen Abkommen als Auslegungsmittel problematisch sind (vgl BSGE 39, 284, 287 mwN).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 55/91

    Doppelstaater - Rentenversicherung - Jugoslawien - Versicherungslast

    Denn bei der Auslegung zwischenstaatlicher Abkommen kommt dem Vertragsteil im allgemeinen eine größere Bedeutung zu als dem Wortlaut eines Gesetzes bei der Auslegung innerstaatlichen Rechts (s. BSGE 36, 125, 126 = SozR Nr. 16 zu § 1303 RVO ; BSGE 39, 284, 287 = SozR 2200 § 1303 Nr. 3; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 11).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 54/84
    Einer anderen Auslegung des Satzes 2, die bei innerstaatlichem Recht allerdings naheläge, steht sein Wortlaut entgegen; ihm kommt bei der Auslegung völkerrechtlicher Verträge besondere Bedeutung zu (BSGE 36, 125, 126; 39, 284, 287).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Aus diesem Grunde entspricht es herrschender Auffassung, daß vergleichende Betrachtungen zwischen unterschiedlichen Formulierungen in verschiedenen Abkommen als Auslegungsmittel problematisch sind (vgl BSGE 39, 284, 287 mwN).
  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

    Ausgangspunkt für die Auslegung eines völkerrechtlichen Vertrages ist - anders als im deutschen bürgerlichen Recht (§ 133 BGB), wonach der Wille der vertragsschließenden Parteien zu erforschen ist - der Wortlaut des Vertrages (BSGE 36, 125, 126; 39, 284, 287; 55, 131, 134; 61, 30, 32).
  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 30/89

    Anspruch auf Kindergeld für türkische Staatsangehörige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 KR 235/07

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Betriebsprüfung - Entsendung von Arbeitnehmern

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 83/79
  • BSG, 31.08.1978 - 5 RJ 106/76

    Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht - Rentenanspruch - Zusammenrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 02.10.2012 - L 5 KR 2023/10
  • BSG, 26.04.1967 - 9 RV 634/65

    Antrag des Versorgungsberechtigten - Anhörung eines Arztes - Entscheidung über

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